ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

TEIL 1: für WEBSEITEN | TEIL 2: gesonderte AGB für COVERDESIGN und DRUCKSACHEN siehe nach Punkt 10

TEIL 1

AGB für Webseiten

1 GELTUNGSBEREICH

1a Die AGB gelten für alle von Zerbera Art – print&webDESIGN angebotenen Leistungen und sind Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen Zerbera Art und deren Kunden (im Folg. Kunde).

1b Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Zerbera Art ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere führt die bloße Unterlassung eines Widerspruchs seitens Zerbera Art gegen andere AGB nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten.

1c Zerbera Art ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Zerbera Art wird den Kunden rechtzeitig über die Änderung der für ihn geltenden AGB unterrichten. Die Änderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht oder den Vertrag kündigt. Zerbera Art ist im Falle des Widerspruchs zur fristgerechten Kündigung berechtigt. Zerbera Art wird in der Unterrichtung über die Änderungen auf die Möglichkeiten des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.

1d Zerbera Art ist im Rahmen der Änderung der AGB insbesondere berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen, bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so anzupassen, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht, sofern der Kunde durch die neuen bzw. geänderten Bedingungen nicht schlechter steht als nach den ursprünglichen Bedingungen.

2 LEISTUNGSPFLICHTEN VON Zerbera Art

2a Die Leistungspflichten von Zerbera Art ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gewählten Leistungspakets. Das Leistungspaket ist in den dazugehörigen Auftragsunterlagen nebst Anlagen (Konzeptvorschlag) definiert. Die Auftragsunterlagen nebst Anlagen sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden werden nur dann wirksamer Bestandteil des Vertrages, wenn diese schriftlich durch Zerbera Art bestätigt werden.

2b Zerbera Art gestaltet Webseiten unter Verwendung des Freeware CMS WordPress in der jeweils bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung. Zerbera Art ist nicht verpflichtet, die Software zur Verfügung zu stellen oder bei deren Änderung eine Anpassung der gestalteten Inhalte vorzunehmen. Ebenso ist es Sache des Kunden, seine Website nach Abnahme anzupassen und/oder laufend zu aktualisieren.

2c Fotos, Texte und Videos unterliegen dem Urheberrecht. Soweit urheberrechtlich geschützte Inhalte für den Kunden erstellt werden, wird dem Kunden für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ein einfaches Nutzungsrecht für Werbung und Marketing für das eigene Unternehmen auf der Website eingeräumt. Soweit Zerbera Art Agentur-/Stockfotos (z.B. von Pixabay) verwendet, geht die Lizenz dafür mit Übergabe der Website auf den Kunden über. Verwendete Agentur-/Stockfotos dürfen ausschließlich vom Lizenzinhaber im Rahmen des beauftragten Projektes genutzt werden. Soweit Urheberangaben (Fotograf/Fotoanbieter) vorhanden sind, dürfen diese vom Kunden nicht entfernt werden.

2d Zerbera Art ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zu beauftragen und einen solchen Dritten durch einen gleichwertigen anderen Dritten nach eigenem Ermessen zu ersetzen.

2­­­e Sofern der Kunde oder Zerbera Art zum Ablauf der vereinbarten festen Vertragslaufzeit den Vertrag nicht kündigen, setzt er sich mit den dauerhaft zu erbringenden vereinbarten Leistungspaketen (insbesondere Hosting/Verzeichniseintrag) fort. In diesem Fall gelten die dafür aktuellen Listenpreise von Zerbera Art.

 3 VERTRAGSABSCHLUSS

3a In der Regel erstellt Zerbera Art kostenfrei für den Kunden einen Konzeptvorschlag für die Gestaltung der Webseiten des Kunden mit einer detaillierten Beschreibung der vorgesehenen Leistungen. Soweit sich aus dem abzuschließenden Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, ist diese Beschreibung für die Parteien verbindlich.

3b Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Kunden (verbindliches Angebot i.S.v. § 145 BGB) und dessen Annahme durch Zerbera Art zustande.

3c Die Annahme des Auftrags durch Zerbera Art erfolgt entweder ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung (Gegenzeichnung des Auftrags durch Kundenbetreuer oder gesonderte Auftragsbestätigung) oder konkludent durch schlüssiges Handeln, spätestens durch die Erbringung der ersten Erfüllungshandlung der vertraglich vereinbarten Leistung.

4 LEISTUNGS- UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

4a Der Kunde hat für die Leistungen der Zerbera Art ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe sich nach dem jeweils vereinbarten Leistungspaket richtet.

4b  Kunde ist verpflichtet, die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet, Zerbera Art sämtliche in die Website zu integrierenden Inhalte in geeigneter digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

4c  Die übliche Projektlaufzeit von Websites beträgt 3 Monate vom Auftragseingang bis zur Live-Schaltung. Bei Landing Pages beträgt die übliche Projektlaufzeit 4 Wochen vom Auftragseingang bis zur Online-Schaltung. Bei Verlängerungen des Projektzeitraums, die aufgrund der Nichtmitwirkung des Kunden zustande kommen, muss gegebenenfalls die Kapazitätsplanung neu definiert werden. Die kann auch zu zusätzlichen Kosten führen.

4d Der Kunde ist dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die in 4 b genannten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheber- Patent-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verletzen und sämtlichen gesetzlichen Anforderungen an die jeweilige Website genügen. Der Kunde verpflichtet sich, Zerbera Art im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt für die Pflichten aus Ziff. 2 c entsprechend.

4e Von der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen an die jeweilige Website eigenverantwortlich zu gewährleisten (z.B. Impressumspflicht, Datenschutzerklärung, u.ä.), ist der Kunde nur dann freigestellt, wenn dies im Rahmen des jeweils gewählten Leistungspakets ausdrücklich vereinbart worden ist. Diese Freistellung entbindet den Kunden allerdings nicht davon, sicherzustellen, dass seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

5 PREISE UND ABRECHNUNGSMODALITÄTEN

5a Der Kunde schuldet die je nach gewähltem Leistungspaket relevante Vergütung. Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben.

5b Die Vergütung ist gegen Rechnungsstellung durch Zerbera Art zu bezahlen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu begleichen. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung entstehen, gehen zu Lasten des Rechnungsempfängers.

5c Erbringt der Kunde eine für die Leistungserbringung von Zerbera Art notwendige Mitwirkungshandlung nicht oder nicht rechtzeitig oder beruht die mangelnde Leistungserbringung der Zerbera Art auf einem Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, so wird der Zahlungsanspruch unabhängig von der Leistungspflicht von Zerbera Art fällig.

5d Gerät der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, so ist Zerbera Art berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

5e Gerät der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in Verzug, der bei der Zahlung in monatlichen Teilbeträgen wenigstens die Höhe eines Teilbetrages erreicht, so ist Zerbera Art dazu berechtigt den, noch offenen Betrages sofort fällig zu stellen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6 HAFTUNGSREGELUNGEN

6a Zerbera Art haftet nur für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflicht) sowie für Schäden, die dem Kunden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Zerbera Art entstehen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Ausgeschlossen ist eine Haftung auf Ersatz des entgangenen Gewinns. Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Die Haftung für unverschuldete behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Naturkatastrophen und zufällige Schäden ist ausgeschlossen.

6b Jeder Kunde ist für die Erstellung von Sicherheitskopien bezüglich der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte selbst verantwortlich. Zerbera Art übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen und Daten des Kunden, es sei denn, der Verlust beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

7 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

7a Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Die Vertragslaufzeit ist unabhängig von der vom Kunden gewählten Bezahlweise. Wird der Vertrag nicht form- und fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich um jeweils 12 Monate gem. Ziff. 2 e.

7b Der Vertrag ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums kündbar. Das gilt auch für einzelne Leistungspakete. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

7c Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, so ist Zerbera Art nach einmaliger Mahnung und dem Ablauf der in der Mahnung gesetzten angemessenen Frist dazu berechtigt, die vertraglich zu erbringenden Leistungen einzustellen und das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer weiteren Frist zu kündigen.

8 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

8a Der Erfüllungsort ist Saarlouis.

8b Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Saarlouis, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Zerbera Art kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

8c Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

9 DATENSCHUTZ

Jeder Auftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter zerberart-werbung.com/datenschutz

10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

TEIL 2

AGB für COVERDESIGN und DRUCKSACHEN

1. ALLGEMEINES

1a Für alle Verträge über Leistungen zwischen Zerbera Art und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.

1b Die AGB von Zerbera Art gelten auch, wenn Zerbera Art in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1c Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Zerbera Art ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

2a Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Zerbera Art schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. 

2b Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter »offener« Dateien (z.B. Affinity Publisher/Affinity Design/Affinity Photo) ist grundsätzlich nicht geschuldet und muss gesondert vereinbart und vergütet werden.

3. Vergütung

3a Sämtliche Leistungen, die Zerbera Art für den Auftraggeber bringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung von Zerbera Art Sonder- und/oder Mehrleistungen des Kommunikationsdesigners, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Zerbera Art eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

3b Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, wird immer das einfache Nutzungsrecht erworben.
Weitergehende Nutzungsrechte müssen ergänzend bezahlt werden.

3c Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

3d Beim Honorar ist gemäß des §19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten, da die Kleinunternehmerregelung gilt

3e In dem vereinbarten Preis für sämtliche Grafiken, die Zerbera Art für den Auftraggeber anfertigt, sind jeweils drei Entwürfe mit je drei Änderungswünschen enthalten. Jeder weitere Entwurf  wird wie folgt vergütet:
Ab dem 4. Entwurf: 69,00 €  Weitere Entwürfe nach erneuter Absprache.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4a Bei DRUCKSACHEN Die Vergütung des Gesamtbetrages ist bei Aushändigung der Rechnung fällig. Ein individuelles Zahlungsmodell, z.B. Vorauszahlung oder Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages (bei BUCHSATZ-Aufträgen), kann gesondert vereinbart werden. Der Liefertermin ist abhängig von den Kapazitäten der Unterlieferanten von Zerbera Art. Zerberart kann für eventuelle Verzögerungen nicht haftbar gemacht werden.

Bei COVER-Arbeiten leistet der Auftraggeber eine Vorauszahlung von 30% des Gesamtpreises nach schriftlicher Einwilligung des Angebots. Der schriftliche AUFTRAG erfolgt auf Basis des unterschriebenen Angebots. (Der Beginn der Arbeit von Zerbera Art erfolgt nach aller in der ‘Liste für Autoren’ eingegangenen Informationen und Daten und dem Erhalt der Anzahlung.) Die Vergütung des Restbetrages ist bei Aushändigung der Rechnung und Lieferung der fertigen Covers fällig. 

4b Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

4c Bei Zahlungsverzug kann Zerbera Art bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Nutzungsrechte

5a Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt Zerbera Art neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorar zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstige Leistungen von Zerbera Art werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.

5b Zerbera Art räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

5c Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Zerbera Art.

5d Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

5e Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Zerbera Art weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Zerbera Art hat das Recht eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner geschützten Entwürfe und Reinzeichnungen zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an den vorgenannten Werkleistungen zu gefährden.

6. Namensnennungspflicht

Zerbera Art ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen von Zerbera Art namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.

7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

7a Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.

7b Zerbera Art ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zerbera Art entsprechende Vollmacht zu erteilen.

7c Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Zerbera Art abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Zerbera Art im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Zerbera Art ist in Abweichung zu Ziffer 4.a berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.

7d Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.

7e Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

8. Eigentum an Entwürfen und Daten

8a An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde.

8b Die Originale sind Zerbera Art nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

8c Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Zerbera Art. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

8d Hat Zerbera Art dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Zerbera Art geändert werden.

8e Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.a bis 8.d genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers geändert werden.

9. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

9a Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind Zerbera Art Korrekturen/Probedrucke vorzulegen.

9b Die Produktionsüberwachung durch Zerbera Art erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

9c Von allen vervielfältigten Arbeiten lässt der Auftraggeber Zerbera Art mindestens ein einwandfreies Belegexemplar unentgeltlich zukommen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.

9d Zerbera Art ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern Zerbera Art nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss Zerbera Art für seine Werbezwecke selbst einholen.

10. Haftung

10a Zerbera Art haftet für entstandene Schäden z.B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet Zerbera Art auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

10b Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Zerbera Art gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, Zerbera Art trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Zerbera Art tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10c Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Zerbera Art übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Zerbera Art von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10d Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Zerbera Art für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

10e Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Zerbera Art geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

10f Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Zerbera Art haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Sie wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihr bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung von Zerbera Art.

11. Vertragsauflösung

11a Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Zerbera Art die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge wie folgt anrechnen lassen (§ 649 BGB):
Bei Vertragsauflösung vor Arbeitsbeginn: 30 % der vereinbarten Summe
Bei Vertragsauflösung nach dem 1. Entwurf: 50 % der vereinbarten Summe
Bei Vertragsauflösung nach dem 2. Entwurf: 80 % der vereinbarten Summe

11b Die Zahlung dieser Aufwandsentschädigung enthält keinerlei Nutzungsrecht. Die Verwendung sämtlicher bereits zur Einsicht an den Auftraggeber übermittelten Entwürfe ist somit nicht gestattet.

12. Schlussbestimmungen

12a Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Saarlouis, wenn der Auftraggeber, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Zerbera Art kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

12b Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.